Richtlinien für den Datenschutz in der DNG e.V.

  1. Sämtliche Angaben eines Mitglieds in der DNG über seine Person sind datenschutzrechtlich geschützt. Zu diesen personenbezogenen, geschützten Daten gehören insbesondere Namen und Anschrift, Kommunikationsdaten, Familienverhältnisse, Daten über Bankverbindungen und Daten über seinen gesundheitlichen Zustand.

  2. Namen, Anschriften und Kommunikationsdaten eines Mitglieds der DNG können einem anderen Mitglied aus seiner Region übermittelt werden, wenn das Mitglied den Grund hierfür angibt, weshalb es die Daten haben möchte, dies mit den Zielen der DNG vereinbar ist und ersichtlich keine schutzwürdigen Interessen der betroffenen Mitglieder an der Datenübermittlung entgegenstehen. Danach ist eine Datenübermittlung in der Regel zulässig, wenn:

    • das Mitglied Kontakt zu einem anderen Mitglied in der Nähe sucht
    • es sich über gesundheitspolitische Bedingungen in der Region unterrichten will
    • eine Selbsthilfegruppe organisiert werden soll
    • ein Mitglied etwas für andere Mitglieder aus der Umgebung organisieren will (z.B. Fahrgemeinschaften zu DNG-Tagungen oder anderen Informationsveranstaltungen).
  3. Bei bestehenden Selbsthilfegruppen erhält der zuständige Ansprechpartner beim Eintritt eines Mitglieds die Daten nach Nr. 2 von der Geschäftsstelle ohne besondere Anforderung.

  4. Hat das Mitglied zugestimmt, dass der Mitgliedsbeitrag im Wege des Lastschriftverfahrens eingezogen wird, dann liegt in dieser Zustimmung das Recht zur Weitergabe der für den Einzug notwendigen Daten an die ausführende Bank.

  5. Darüber hinaus dürfen Daten von Mitgliedern nicht weiter gegeben werden.

  6. Erklärt ein Mitglied, dass seine Daten generell vertraulich zu behandeln sind und nicht weitergegeben werden dürfen, dann ist das gewissenhaft in allen Fällen zu beachten. In den Mitgliederverzeichnissen – seien sie schriftlich oder maschinell – ist ein entsprechender Vermerk aufzunehmen, der nicht zu übersehen ist.

  7. Im Übrigen können Daten eines einzelnen Mitgliedes nur dann an Dritte übermittelt werden, wenn das Mitglied zuvor ausdrücklich zugestimmt hat in Kenntnis des Zweckes der Datenweitergabe.

  8. Jede Weitergabe von Daten ist zu protokollieren

    • diese zu keinem anderen als dem angegebenen Zweck benutzen
    • darf diese in keinem Fall an Dritte weitergeben
    • darf die Daten nicht weiterbenutzen, wenn die Aufgabe erledigt ist, derentwegen sie übermittelt wurden
    • nach Beendigung der Aufgabe sind noch vorhandene Daten zurück zu geben
    • der Datenempfänger hat zuvor zu erklären, dass er die Datenschutzrichtlinien der DNG als auch für sich verbindlich anerkennt.
  9. Wer Daten über ein Mitglied der DNG erhalten hat, darf:

  10. Ein Mitglied des Vorstandes wird damit beauftragt, dafür zu sorgen, dass der Datenschutz eingehalten wird.